-

Libertäre Rundschau

-

 

Kurt Kowalsky, Hauke Marxen:

Warum ist freiwillige Kooperation erstrebenswert?

Freiwillige KooperationAbstract: Dieser Artikel verdeutlicht, was die Voraussetzungen für selbstbestimmte Kooperation sind, dass jedoch ein alltäglicher freiwilliger Austausch durch die Einmischung des Staates nahezu nirgends vollumfänglich existent ist. So sind staatlich verordnete Warnhinweise entweder unsinnige Bevormundung oder gezielte Verschleierungen, um bestimmte Interessen von Lobbyisten durchzusetzen. Der vom Staat als schutzwürdig stigmatisierte Verbraucher ließ sich entmündigen und ist heute Bittsteller des staatlichen Kontroll- und Überwachungswahns. Freiwillige Kooperation ist beidseitig selbstbestimmt.

Dies erfordert sowohl individuelles Informationsverarbeitungskalkül als auch die freie Wahl schiedsgerichtlicher Instanzen und letztlich die Erkenntnis, die eigene Verantwortung nicht verschleiern zu können.


»Die allmähliche Gewöhnung an gänzliche Bevormundung aber tötet endlich jede Initiative; man erwartet alles vom Staat, woraus dann bei der ersten Verschiebung der Macht sich ergibt, daß man alles von ihm verlangt, ihm alles aufbürdet.« 

- Jacob Burckhardt - [1]
 


Erstrebenswert ist etwas nur, wenn es einen Vorteil bringt. Dieser Vorteil braucht nicht materiell zu sein. Es ist also zu klären, ob freie, somit selbstbestimmte Kooperation den Menschen mehr Wert gibt als erzwungene – bzw. teilweise erzwungene Kooperation.

Unter Kooperation versteht man grundsätzlich das zweckgerichtete Zusammenwirken von Personen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Frei ist eine Kooperation, wenn das Zusammenwirken bei allen Kooperationspartnern selbstbestimmt, damit nicht erzwungen ist.

Freie und damit friedliche Kooperation kennen wir im Grundsatz aus dem Alltag. Sie sollte die Regel sein: Jemand geht zum Beispiel in ein Ladengeschäft und kauft sich Waren. Ökonomisch betrachtet, tauscht er Geld gegen Güter. Da zuvor Arbeit gegen Geld getauscht wurde, tauscht man eigentlich Arbeit gegen Güter und das Geld ist nur ein Mittel. Geld macht es möglich, die subjektive Wertschätzung eines Gutes zu beziffern und diese somit vergleichbar zu machen.

Gemeinsames Ziel der Handlungen aller Beteiligten ist die Erzielung eines subjektiv besseren (wertvolleren) Zustandes.

Den maximalen Vorteil erzielt ein Wirtschaftssubjekt, indem es das begehrte Gut einfach so, ohne Gegenleistung, bekommt. Und umgekehrt unterbleibt der Tausch spätestens dann, wenn die geforderte Gegenleistung gleich oder wertvoller als das erstrebte Gut ist. In diesem Spannungsfeld bewegt sich also die individuelle Wertschöpfung. Innerhalb einer bilateralen Beziehung werden die beiderseitigen Vorteile irgendwie aufgeteilt.

Lässt man sie machen, handeln Menschen in Bezug auf ihre Zielfixierung durchaus rational. Wer auf dem Tisch tanzen will, wird zuerst auf den Tisch steigen. Wer ein großes Auto fahren will, wird sich zuerst das nötige Geld besorgen. Wer rauchen will, wird sich Zigaretten kaufen. Ob das alles vernünftig ist, entscheiden Menschen, wenn überhaupt, meist erst im Rückblick. Stets ist es jedoch ein Leichtes, die idiotische Entscheidung des Nachbarn zu beurteilen. Was wir selbst nicht bevorzugen, erscheint uns oft als wertloser Unsinn.

Mit dem Kriterium der Vernunft kommt man nicht weiter, weil die Kriterien selbst sich individuell unterscheiden. Betrachten wir das Handeln des Menschen wertungsfrei, so ist es stets zielgerichtet. Die dafür eingesetzten Mittel begrenzen sich jedoch wieder an den subjektiven Möglichkeiten sowohl der Erkenntnisgewinnung (des Intellekts) als auch der materiellen Potenz. Die intellektuell fundierte, abgewogene, gesamtschauende Entscheidung ist meist aber nicht minder begrenzt. Aber natürlich gibt es erfahrungsgemäß durchaus Korrelationen zwischen Intellekt und Einkommen. Die Rationalitätsvermutung in der Ökonomie bestätigt sich folglich bereits auf einem niedrigen Erkenntnisvermögen.

Ohne introspektivische Hypothesen manifestieren sich in der Kauf-, Verkaufs- oder jeder anderen zielgerichteten Handlung sämtliche Überlegungen, Erfahrungen, Zweifel, Unachtsamkeiten, Gedanken, Manipulationen und Beratungen, kurz: alle Informationen.

Anhand der bekundeten Präferenz zeigt sich, welche Diskrepanz zwischen den eigenen verbalen Bekundungen und dem tatsächlichen Handeln herrscht.

Kein »Ja, aber« kann die Tatsache verschleiern, dass uns das präferierte Gut mehr wert war als alle anderen Güter, welche wir nicht kauften. Irrational wäre eine Handlung nur dann, wenn jemand bei gleichen sonstigen Bedingungen etwas bewusst von geringerem oder negativem Wert wählte. Derartiges ist nicht zu beobachten. Wir können daraus folgende Punkte schlussfolgern:

  1. Eine Wahl begründet sich durch eine zumindest minimale positive Wertdifferenz zwischen den Tauschgegenständen bzw. den Alternativen.

  2. Zum Zeitpunkt der Entscheidung ist den Subjekten keine bessere Entscheidung zugänglich.

  3. Die auch mangelhafte Verarbeitung unvollständiger Information ist untrennbarer Bestandteil der Entscheidung selbst.

Untersuchen wir im Hinblick auf das Thema die Prämissen dieser Logik.

Nicht jede Wahl ist Element einer Kooperation. Entscheidet man sich, frühmorgens eine Stunde länger zu schlafen, hat man wohl im obigen Sinne gewählt (Schlafen erscheint wertvoller als Aufstehen.), doch ist diese Handlung in der Regel nicht Bestandteil eines zweckgerichteten Zusammenwirkens mit anderen Personen.

 

»Die allererste Entscheidung, die jeder Mensch im Hinblick auf seine Sicherheit der Handlungen berücksichtigen muss, ist die, ob er in Kooperation mit bestimmten Menschen handeln will oder nicht. So entscheidet er zum Beispiel, ob er sich dem legalen System des Handelns unterwirft oder einer vorhandenen autoritären Ordnung oder den Regeln einer Räuberbande oder gar keinen Regeln oder ob er sich um altruistische Reputation bemüht. Er entscheidet sich also für oder gegen Kooperation, Kollaboration, Täuschung, Kriminalität, Reputation, Altruismus usw.« 

- Norbert Lennartz - [2]

 

Auf der nächsten Stufe sind Menschen in Interaktionen mit anderen Personen verwickelt, welche sie nur mittelbar anstreben. Wer dem nächsten Passanten auf der Straße begegnet, kooperiert friedlich, indem er ihn nicht anrempelt, sondern an ihm vorbeigeht. Trifft er eine andere Wahl, ist er nicht nur ein Idiot, sondern handelt sich auch schnell eine Menge Ärger ein.

Auch der Handtaschenräuber wählt, und zwar zuerst die Kategorie seiner Handlung (Raub anstatt Diebstahl, anstatt Betrug, anstatt Betteln, anstatt Arbeit), danach das vermeintliche Opfer und die ihm geeignet erscheinenden Mittel. Während also der Räuber die freie Wahl hat, wird dem Opfer die Handlung aufgezwungen. Die Reaktion des Opfers ist zwangsläufig kooperativ, denn sie wirkt sich auf den Erfolg des Räubers aus. Wird der Räuber vom Opfer erschossen, ist die Angelegenheit entschieden. Alle anderen möglichen Handlungen des Opfers beeinflussen den Erfolg des Täters ebenfalls.

Während wir oben unter Punkt 1 von einer »zumindest minimalen Wertdifferenz« schrieben, können wir nun vermuten, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wertschöpfungsfantasie des Räubers wesentlich größer sein muss als die des Bettlers oder Käufers. Weil Aggression stets zu unberechenbaren Reaktionen führt, müssen sich diese Unwägbarkeiten mit der vermuteten Wertschöpfung kompensieren. Der Räuber preist - wie jeder andere Gewalttäter - den in seinem Handeln liegenden immanenten Widerspruch mit ein. Aus dem gleichen Grund, erfährt der Bürger in der Regel - trotz drastischer Staatsausgaben für die sogenannte Innere Sicherheit - Polizisten lediglich als Fallensteller im Straßenverkehr oder in martialischer Divisionsstärke bei Demonstrationen. Die Machthaber entscheiden nämlich nicht nur selbstherrlich, welche Leistungen sie den Bürgern anbieten, sondern auch gleichzeitig, welchen Anteil der abgenötigten Steuergeldern, sie dafür eventuell wieder auszugeben bereit sind. Wie beim Straßenraub, wird den Beherrschten eines Staates die Kooperation aufgezwungen. Mit dem Unterschied, dass der Wegelagerer die Verantwortung, die Gefahr und die Kriminalität seiner eigenen Handlung auf sich selbst nimmt. Er tut nicht so, als hätte er einen rechtmäßigen Anspruch auf das Geld oder als beabsichtige er, es zum Vorteil des Opfers einzusetzen.

Die vielbeschriebene Ineffizienz öffentlicher Dienste, die flächendeckende Korruption bei öffentlichen Ausschreibungen, die milliardenschweren Fehlinvestitionen in Stadt, Land und Bund sind zwingende Symptome der gleichen Unrechtssystematik, welche mit dem biblischen Spruch Salomons im Volksmund als »Unrecht Gut gedeihet nicht« umschrieben wird. Die Unfähigkeit der Räuber und Staatsbediensteten zur Wertschätzung, sowie die unwägbaren Reaktion der Genötigten und ihrer Mitmenschen, führen zwangsläufig zu einem Gemisch aus Lügen, Verdrehung, Verfolgung, Verschwendung und Veruntreuung. Nicht von ungefähr sind Raubtäter und Politiker in der Regel nicht nur der moralische, sondern auch der intellektuelle Abschaum einer Gesellschaft.

Wer aber friedlich kooperieren möchte, muss sich zwangsläufig dafür entscheiden, den potentiellen Kooperationspartner als gleichberechtigte Persönlichkeit anzuerkennen. Er muss auf seine Argumente eingehen (das Angebot im Supermarkt ist in diesem Sinne ein Argument), sich selbst als fair und rechtschaffen ausweisen und jedweder Aggression entsagen. Das ist das »legale System des Handelns«, wie im obigen Zitat erwähnt und begründet sich in der Logik einer friedlichen Kooperation.

Wohlgemerkt: Nicht eine gesetzte Marktordnung, ein kirchliches Gebot oder die Pamphlete irgendwelcher Heiligen sorgen für eine positive Wertschöpfung in Frieden und Freiheit, sondern sie ist der Logik der friedlichen Kooperation immanent.

Man kann folglich von einer »Sicherheit« des Handelns sprechen. Wer raubt und stiehlt kann sich nie sicher sein, wie seine Opfer reagieren. Auch kann er nie sein Handeln nach objektiven Kriterien rechtfertigen, denn sogar der Räuber selbst würde es nicht billigen, ausgeraubt zu werden. Wer andere Menschen unterdrückt, bevormundet und ausbeutet, muss sie gleichzeitig auch manipulieren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine entsprechend kritische Masse des Volkes auch hinter die Manipulationen des Demokratismus kommen. Nur innerhalb der friedlichen Kooperation können sich alle Beteiligten sicher sein, dass ihr Tun anerkannt und sogar entsprechend belohnt wird.

Wenn wir oben behaupten (Punkt 2), dass zum Zeitpunkt der Entscheidung den Subjekten keine bessere Entscheidung zugänglich ist, gilt dies für die aus unserer Sicht mangelhafte Risikoabwägung des Räubers genauso wie für den Käufer eines angefaulten Apfels, einer Schrottimmobilie oder jeder anderen Entscheidung, welche Menschen treffen.

Spätestens mit dem faulen Apfel erkennen wir, dass die Differenzierung zwischen aufgezwungener und freiwilliger Kooperation nicht ausreicht. Wer bewusst faule Äpfel verkauft, spiegelt nur vor, dass er die Wertschöpfungsabsicht seines Gegenübers anerkennt, was einer Maximierung seiner eigenen Wertschöpfung entgegensteht. Diese Täuschung könnte man in erster Annäherung als informelles Risiko des Käufers sehen. Bei Äpfeln ist das auch tatsächlich so, solange der Käufer an einer Prüfung der Ware nicht gehindert wird.

Da jedes Handeln in die Zukunft gerichtet ist und sich mit Ablauf der Zeit einerseits die eigenen Wertvorstellungen der Personen verändern, anderseits die in der Gegenwart vorhandenen Informationen unvollständig sind, treffen wir grundsätzlich Entscheidungen unter Unsicherheit. Obwohl zum Beispiel der Kauf einer Bockwurst in der Regel wenig spekulativ ist, kann man erst mit Abschluss des Verdauungsprozesses richtig beurteilen, ob man mit seiner Entscheidung tatsächlich einen wertvolleren Zustand erreicht hat. Beim Kauf eines langlebigen Wirtschaftsgutes oder beim Abschluss eines langfristig angelegten Kooperationsvertrages (wie dies zum Beispiel Arbeitsverträge oder Mietverträge darstellen) potenzieren sich die Ungewissheiten und Risiken enorm.

Von Risiken spricht man in der Entscheidungstheorie, wenn die Wahrscheinlichkeiten aufgrund objektiver Zustände bekannt sind (Lotto, Roulette) oder aufgrund von Schätzungen oder Erfahrungswerten berechenbar erscheinen. Ungewissheiten beunruhigen und verunsichern die Menschen in weit größerem Maße.

Nachfolgend soll nun untersucht werden, welche Unwägbarkeiten der Käufer willentlich eingeht, welche ihm in betrügerischer Absicht verschleiert werden und welche Rolle der Staat als selbsternannter Verbraucherschützer, Lebensmittelkontrolleur und Informationsvermittler spielt.

Bekommen Menschen nicht die Güter und Leistungen, welche sie im Grunde kaufen wollen, sondern etwas vorgespiegelt, so ist das Ziel der Kooperationsanstrengung verfehlt. Das ist umso misslicher, weil es beim Tausch Arbeit gegen Lohn wenig Spielräume gibt. Da wir in der Regel arbeitsteilig arbeiten, bekommen die Vorgesetzten oder Vertragspartner schnell heraus, ob eine Arbeit wie vereinbart erledigt ist oder nicht. Geht es aber darum, seine Ziele und Bedürfnisse zu befriedigen, verschwimmen die Informationen.

Der Begriff Information ist hier sehr weit, eher physikalisch zu verstehen. Jedes Gut ist demnach das eindeutig festgelegte Messergebnis seines momentanen Zustandes. Oder, anders ausgedrückt, es wird unter Information ein potenziell oder tatsächlich vorhandenes nutzbares Muster von Materie oder Energieformen verstanden.

Zugegeben, damit kann man im Alltag wenig anfangen. Doch steht auf einem Pappkarton die Information »Fernseher«, so genügt dieses Muster vielleicht dem Lagerarbeiter, seine Aufgabe zu erfüllen. Wer einen Fernseher kaufen möchte, sollte jedoch den Pappkarton öffnen, um sich zu überzeugen, dass die Information auf dem Pappkarton mit seiner Erwartung, dass im Karton so ein Gerät ist, übereinstimmt. (Dieses Sich-Überzeugen ist dann im physikalischen Sinn ein Messen.)

Zahlt er für den Apparat tatsächlich viel Geld, so bezahlt er dies nicht für die Information, welche ihm das Gehäuse liefert, sondern für seine Erwartung, dass das Gerät auch in einer bestimmten Weise funktioniert. All dies kann er auch als Laie vor Ort überprüfen. Doch auch dieses Muster genügt dem Käufer nicht. Er kauft nämlich das potenzielle Muster eines Fernsehapparates, welcher vielleicht mindesten sechs Jahre einwandfrei zu funktionieren hat. Bereits dieser potenzielle Zustand ist für Menschen nicht mehr einwandfrei messbar. Ein Käufer im Ladengeschäft kann diesbezüglich nur hoffen. Den Hersteller oder Händler zu fragen, ist ebenfalls wenig zielführend. Ist das Gerät erst ein halbes Jahr auf dem Markt, kann auch niemand die Erfahrung gemacht haben, dass ein baugleiches Gerät sechs Jahre einwandfrei funktioniert hat. Ein Blick in die Garantieerklärung des Herstellers genügt, um zu erkennen, dass er ein Gerät verkauft, von dem er annimmt, dass die große Mehrheit dieses Musters vielleicht nur drei Jahre durchhält.

Bereits dieses alltägliche Beispiel belegt, dass der Kunde meist ein potenzielles Muster erwirbt, welches der Hersteller überhaupt nicht anbietet. Für jede Art der friedlichen Kooperation wäre es jedoch eine Grundvoraussetzung, dass die Kooperationspartner jeweils genau über das Gut reden, welches der andere meint. Es sollte ja klar sein: Ein Gut, das sechs Jahre hält, erfährt üblicherweise eine höhere subjektive Wertschätzung als eines, welches nach drei Jahren kaputt ist.

Eine der Voraussetzungen von freiwilliger Kooperation wäre also der ehrliche Austausch von Informationen. Doch damit könnte man nun die Angelegenheit bereits an den sprichwörtlichen Nagel hängen und vergessen. Der Ehrliche ist ja angeblich immer der Dumme. Obwohl auch der ehrliche Verkäufer nicht für die illusionären Vorstellungen der Käufer verantwortlich ist, greift an dieser Stelle bereits die Idee einer staatlichen (das heißt einer Gewalt androhenden) Überwachung der Kooperation.

Ein diesbezüglicher Rekurs in die Geschichte verkennt die Komplexität heutiger Güter und die Flüchtigkeit heutiger Handelsbeziehungen. Obwohl zu allen Zeiten wohl Wein gepanscht oder verschnitten wurde, waren die Güterangebote auf mittelalterlichen Märkten recht übersichtlich. Der Käufer war Verbraucher und Handelsüberwachungssystem in einem. Da sich die Güter kaum veränderten, gab es einen reichlichen Erfahrungsschatz. Der riskanteste Gegenstand, der im späten Mittelalter produziert wurde, war dann auch das Geschütz. Es wurde von Glockengießereien gegossen. War die Wandstärke des Rohres zu dünn, war für den Schützen der erste Schuss dann auch der letzte. Auch hier divergierten also die potenziellen Muster zwischen Herstellern und Käufern. Für Deckungsgleichheit sorgte die Regel, dass der Erbauer der »Kanone« den ersten Schuss selbst abfeuern musste und neben seiner Ware stehen zu bleiben hatte.

Und während der Handel mit Fremden heute die Regel ist, war er noch vor 60 Jahren die Ausnahme. Kohlen- und Weinhändler, Bäcker, Fleischer, Schneider, Gastwirte, Einzelhändler usw. kannte man so persönlich wie den Briefträger, der noch anfangs der 60er-Jahre zweimal täglich die Post brachte. Der Kauf eines Kühlschranks galt als Anschaffung fürs Leben, und den einzigen Händler in der Stadt kannte man selbstverständlich vom sonntäglichen Kirchgang. Dieser Kirchgang war ein Signal gleicher Grundüberzeugungen. Christliche Werte können bei derartigen Überlegungen vollkommen vernachlässigt werden. Sozioökonomisch wurde hier signalisiert: Wir haben einen gewissen Wohlstand. Wir sind gesittet, freundlich und allgemein bekannt. Wir sind aufeinander angewiesen. Wir sind immobil. Besonders das letzte Signal war quasi eine Garantieerklärung dafür, dass dem Fernsehgerätehändler der Apparat auch noch im siebten Jahr nach dem Kauf direkt vor die Füße fiel, sollte er kaputtgehen.

Heute dagegen signalisieren bestimmte Anbieter Folgendes: Wir sind cool, haben allgemeine Geschäftsbedingungen, welche wir selbst nicht verstehen. Wir haben einen Haftungsausschluss, unsere Kapitalgeber sind im Verborgenen, unser Verantwortlicher ist ein Angestellter, wir haben einen guten Rechtsanwalt, wir waren gestern da, sind heute hier und morgen weg. Und die Hersteller beschreiben bereits auf Seite zwei der Gebrauchsanleitung, wie man das überteuert erworbene Gerät politisch korrekt auf den Müll schmeißen kann.

Keine guten Voraussetzungen für eine Kooperation, welche darauf basiert, dass die jeweils Handelnden für ihre getroffenen Zusagen persönlich geradestehen. Der fliegende Händler hatte diesbezüglich schon immer einen Nachteil. Es ist also naheliegend – sollte man meinen –, dass der Staat hier eingriff und einen immer engeren und komplexeren rechtlichen Rahmen schuf, um die Verbraucher zu schützen.

Nur sind derartige Schlüsse leider falsch. Teile der Wirtschaftswissenschaften und selbstverständlich Politiker aller Couleur schlussfolgern aber derart verkürzt. Tatsächlich muss man die obige Informationsbilanz modifizieren.

Es ist wohl richtig, dass die jeweiligen Kooperationspartner die Objekte ihrer Beziehung auf potenziell oder tatsächlich vorhandene nutzbare Muster überprüfen (auch der Händler prüft skeptisch das ihm zum Tausch angebotene Zahlungsmittel), doch sie bewerten es auch. Das heißt: Sie erfassen die Informationen selektiv und gewichten diese subjektiv. Verzichten sie auf Informationen bzw. auf die Gewinnung zusätzlicher Informationen, tun sie dies also kalkuliert.

Es kommt deshalb nicht darauf an, was potenziell an nutzbaren Mustern zur Verfügung stehen oder was ein Schreiberling darüber zusammendichten würde, sondern darauf, welche Menge an Informationen das Subjekt tatsächlich präferiert.

In der biblischen Schöpfungsgeschichte hatte bekanntlich Eva vom Baum in der Mitte des Gartens eine Frucht gegessen, weil ihr von der Schlange versprochen worden war, mit dieser Speise klug zu werden. Unter dem Gesichtspunkt der friedlichen Kooperation strebte Eva mit dem Verzehr der Frucht einen besseren Zustand an und vertraute auf die Informationen der Schlange, welche bestimmte Risiken verschwieg. Die Handlung geschah jedoch freiwillig und in freier Abwägung der widersprüchlichen Informationen. Lassen wir einmal die Unverhältnismäßigkeit der damaligen Strafexekution des Paradiesmachthabers außen vor, so geschieht heute im Supermarkt informationstechnisch Ähnliches. Der Verkäufer ist kaum geneigt, an seine Äpfel zu schreiben: »Herkunft unbekannt, dafür mehlig mit fauligem Geschmack.« Besonders schlau ist man also auch heute erst nach dem Genuss des Apfels. Oder man macht sich die Mühe, Erfahrungswerte Dritter in die eigene Kalkulation mit einzubeziehen.

Mangelhafte Informationsgewinnung und -verarbeitung hat Folgen: Im Durchschnitt verzeichnet die Statistik jedes Jahr 2,3 Personen, welche durch den Verzehr von toxischen Pilzen ums Leben gekommen sind. Das ist tragisch. Reduziert auf unser Thema, tauschten die betroffenen Pilzsammler ihre Zeit und Kraft gegen Pilze im Wald, deren »Produktkennzeichnung« sie falsch interpretierten.

Geradezu katastrophale Auswirkungen hat die Informationsverarbeitung in Bezug auf Haushaltsleitern, Bügelbretter und Blumenständer. Über 6.000 Personen pro Jahr stürzen mit tödlichen Folgen in ihrem eigenen Haushalt von Leitern, Bügelbrettern, Blumengestellen usw.

Seit Tausenden von Jahren verarbeiten folglich Menschen auf der Suche nach besseren Zuständen irgendwelche naheliegenden Informationen nur unzureichend, ziehen daraus die falschen Schlüsse und machen damit zumindest schlechte Erfahrungen, wenn es ihnen nicht sogar das Genick bricht. Um faul oder blöd zu sein, bedürfen Menschen überhaupt keines Kooperationspartners.

Ein am Bügelbrett montiertes Schild mit der Aufschrift: »Bitte nicht als Leiter zum Vorhängeaufhängen benutzen. Lebensgefahr!« würde nichts nutzen. Denn wer auf ein Bügelbrett steigt, ohne sich mental darauf vorzubereiten, wohin er springen muss, wenn es kippt, dem fehlt es an Einsicht in die Natur der Dinge und Umstände. Kein Schild kann einen solchen Mangel beheben.

Eva will also nicht nur klug werden und deshalb die Frucht essen, sie will auch die widersprüchlichen Informationen selbst nach ihrem Gutdünken verarbeiten und bewerten. Der Pilzsammler will nicht nur kostenlos Pilze für ein leckeres Mittagessen sammeln, er will auch die Informationen, welche so ein Pilz bietet, selbst verarbeiten. Die Betonung liegt auf dem Verb »wollen«, hier: Indikativ, Singular 1., 2. Person und 3. Person: Ich will, du willst, er/sie/es will.

Wer beabsichtigt, zu verunmöglichen, dass Personen gewonnene Informationen selbst verarbeiten, muss sich fragen lassen, warum er gerade diesen Teil des Willens behindern will. Warum verbietet er nicht gleich das Essen von Früchten, von Pilzen, den Kauf von Leitern, Bügelbrettern und Fernsehgeräten?

In der ehemaligen DDR war das Essen von Bananen wohl nicht verboten, aber die Exekution des politischen Willens einiger hundert Dummköpfe führte zu einem penetranten Mangel nicht nur von Südfrüchten. Folglich war die Gefahr, auf Bananenschalen auszurutschen, auf ein Minimum reduziert. So leisteten also auch geistig Minderbemittelte ihren Beitrag zur Unfallverhütung.

Es ist dann auch kein Zufall, dass diese Republik heute von Personen regiert und repräsentiert wird, welche in der sowjetisch besetzten Zone ihre Karriere begannen. Die generelle Überwachung und Bevormundung, also die Gleichschaltung der Menschen, muss gelernt sein. Dabei verkennen wir nicht, dass die fortschreitende Bevormundung, die nahezu lückenlose Überwachung der Bürger, ähnlich wie die ständige Boykott- und Kriegshetze und die wachsende Zentralisierung der Macht, nur deshalb möglich sind, weil breite Schichten der Bevölkerung diese faschistoide Entwicklung noch nicht einmal erkennen.

Es ist naheliegend, dass auch diesbezüglich genügend Systemtrottel glauben, die ihnen gegebenen Informationen verarbeiten zu können, in unserem Sinne: verarbeiten zu wollen. Doch man sollte sich diesbezüglich keinen Illusionen hingeben, die Großmacht- und Gewaltfantasien Adolf Hitlers werden 70 Jahre nach seinem Selbstmord heute in Brüssel realisiert. Auch wenn die Bürger das nicht wollten.

Keine Angst! Geschichte wiederholt sich nicht. Der »anständige Bürger« wird keine Juden mehr zum Bahnhof begleiten, um anschließend den Ahnungslosen mimen zu können. Diesbezügliche Befürchtungen der Moslems, Raucher und Steuerhinterzieher sind da schon eher angebracht.

Wir schweifen vom Thema ab. Doch gerade bezüglich des sogenannten Nichtraucherschutzes geht es ordnungspolitisch schon lange nicht mehr um den Schutz der nichtrauchenden Menschen, folglich um eine eventuell gewünschte Abwehr des entsprechenden Gestanks. Nicht die potenziellen Kooperationspartner können sich gerechtfertigt in ihrem Einflussbereich gegen Belästigungen wehren, sondern der Staat diktiert die Regeln des Zusammenlebens. Mit gefälschten und manipulierten Statistiken (die Emission von Tabakrauch wäre gefährlicher als Dieselruß) verschaffte sich die Politik eine pseudowissenschaftliche Rechtfertigung für ihre faschistoiden Maßnahmen, welche erst das Vorspiel auf dem Weg zur generellen Gleichschaltung aller Bürger sind. (Siehe dazu, Kurt Kowalsky: »Volksschädling Raucher und die Maßstäbe der Glückseligkeit.«

Die Systematik, bezogen auf die freie und selbstbestimmte Kooperation beim Kauf von Zigaretten, ist die gleiche wie beim Essen einer Paradiesfrucht, dem Kauf eines Fernsehapparates oder dem Besteigen eines Bügelbretts. Der Raucher will nicht nur die Zigaretten kaufen, er will auch selbst entscheiden, ob er die Unwägbarkeiten mit dem Konsum dieser Tabakwaren eingeht oder nicht. Man sollte jedoch nicht den Hausarzt fragen. Der hat mit großer Wahrscheinlichkeit von Statistik soviel Ahnung wie ein Blinder von der Farbe.

Zurück zum Thema: Der erwähnte Elektrofachhändler der 60er-Jahre ist durch die Geringschätzung der Informationen, Muster oder Leistungen, welche er zu dem puren Muster Elektrogerät noch anbot, eliminiert worden. Und wohlgemerkt, diese waren nicht gefälscht.

Aber natürlich gab es derartige Zusagen nicht kostenlos. Doch eine zunehmende Anzahl der Kunden legte keinen Wert auf diesen Service und diese Sicherheit. Wegen geringer Preisdifferenzen bestellte man das neue Gerät im Katalog. Des Einzelhändlers Umsatz sank bis zu dem Punkt, an dem seine anteiligen Grundkosten auf die jeweiligen Stückkosten nicht mehr umlegbar waren. Dann verkaufte er noch ein paar Batterien, drei Glühbirnen und ein Bügeleisen und machte den Laden dicht.

Der von uns skizzierte Händler erfüllte alle Bedingungen für eine Kooperation, welche vollkommen ohne Gewalt androhender Letztrichter auskam. Jeder Fehlgriff seinerseits hätte sich in der Kommune herumgesprochen, jede Unfreundlichkeit hätte man ihm nachgetragen. Doch die potenzielle Kundschaft präferierte etwas anderes. Gleichzeitig wurden die Geräte aufgrund des technologischen Fortschritts preiswerter, sodass es für die Kunden weniger bedrohlich erschien, stellte sich die Anschaffung als Fehlentscheidung heraus.

Es war ein weiter Weg bis zum heutigen Standard des Onlinehandels. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Flachbildfernsehers soll heute bei sechs Jahren liegen. Wir wissen es nicht. Sicher ist nur, dass die vom Staat diesbezüglich gesetzten Vorschriften, teils mit drakonischen Strafandrohungen, expotenzial gewachsen sind.

Der kleine Dummkopf, der wegen eines marginalen preislichen Vorteils beim virtuellen Händler bestellte und bezahlte, aber keine Ware geliefert bekam, beklagte sich derart lautstark, dass die Politik sogenannten Handlungsbedarf witterte und den gesamten Fernabsatz regulierte, aber auch die Gewährleistung und das Schuldrecht von den Füßen auf den Kopf stellte.

Kann die Kooperation mit gänzlich Unbekannten bereits heimtückisch verlaufen, ist es die fortschreitende gesellschaftliche Verkehrung der Verantwortlichkeit sicher. Nicht derjenige, der etwas entscheidet (Ich will das kaufen.), trägt die Verantwortung, sondern der passive Kooperationspartner. Nicht der Idiot, welcher die Katze in der Waschmaschine wäscht und in der Mikrowelle trocknet, ist am Tod der Katze schuld, sondern der Hersteller der Waschmaschine bzw. des Mikrowellengerätes. Und wer nicht weiß, was eine Schuldverschreibung ist, braucht sich in einer verblödeten und verhetzten Gesellschaft auch nicht dieses Wissen anzueignen. Es genügt, wenn er irgendwo, irgendwas unterschreibt. Geht das Schnäppchen mit dem hohen Zins dann schief und die Ersparnisse sind weg, ist nicht der Schnäppchenjäger verantwortlich, sondern die Bank. Schöne neue Welt!

Bereits jetzt verlassen wir die Ebene der gewaltfreien Kooperation. Noch immer sind wir frei, zwischen den jeweiligen Produkten zu wählen, doch die Kooperationspartner (die Hersteller bzw. Verkäufer dieser Produkte) werden durch Gewaltandrohung gezwungen, sich anders zu verhalten, als sie sich aus freiem Antrieb verhalten würden. Und die Verbraucher werden verführt, weniger zu prüfen, sich weniger zu informieren, als sie dies normalerweise tun würden.

Die Frage liegt nahe, wie sie sich dann verhalten würden.

Sicher würden die Hersteller von Elektrogeräten nicht auf den ersten Seiten ihrer Produktinformation die Kunden darüber belehren, wie sie das eben erworbene Gerät politisch korrekt auf den Müll schmeißen können. Und die Ausgeburt des politischen Wahnwitzes, nämlich die vorgeschriebenen Inhaltsangaben auf Lebensmittelverpackungen, würden ebenfalls verschwinden.

Genau deshalb, werden nun viele sagen, ist es äußerst wichtig, dass es eine staatliche Überwachung der Produzenten und Händler gibt und dass der Staat die Verbraucher mit entsprechenden Gesetzen schützt.

Andere Leute hingegen behaupten, dass der Markt sich selbst reguliert. Wer Gammelfleisch verkaufte, würde folglich von den Kunden gemieden und ginge bankrott.

Wir bezweifeln beide Thesen.

Tatsache ist, dass die Inhaltsstoffangaben auf den Lebensmittelverpackungen, gepaart mit den werbenden Angaben der Hersteller, ein Mix aus Scheininformationen, Falschinformationen und bedenklichen Verschleierungen sind. Das ist auch notwendig, weil die menschlichen Sinne nicht mehr erfassen können, was da angeboten wird.

Steht beispielsweise auf dem verpackten Leberkäse E 331, E 250 oder E 450 drauf, handelt es sich um Natriumcitrate, Natriumnitrit und Diphosphate. Nur das Natriumcitrat gilt als unbedenklich, glaubt man entsprechenden Kommentierungen. Bitte jedoch die Verpackung vor dem Braten entfernen, und beim Bild auf der Verpackung (ein Fotomodell im weiß-blauen Dirndl grinst blöd in die Kamera) handelt es sich um einen »Serviervorschlag«. Wer hätte das gedacht?

Zu keiner Zeit in der hunderttausendjährigen Menschheitsgeschichte war die Produktion von Gütern mit einem derartigen informellen Ballast verbunden wie heute. Da das Ganze Verbraucherschutz heißt, glaubt der verdummte Verbraucher natürlich, dass der gesamte Zinnober seinetwegen geschieht. Auch diese Annahme ist ein Irrtum.

Vor allen Dingen hat der Staat keinerlei Interesse daran, die Bürger aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit zu befreien. Die biblische Eva hatte ja bereits erlebt, was passiert, will man gegen die Interessen der Machthaber »klug werden«. Welche Phosphate zum Beispiel in der Wurst sind, interessiert den Staatsapparat nur insoweit, wie seine politischen Claqueure Schmiergelder verdauen müssen.

In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Fleischer noch bestraft, mengten sie der Brühwurst Phosphate als Bindemittel bei, um den Wasseranteil der Wurst erhöhen zu können. Der natürliche Wassergehalt liegt für eine wohlschmeckende Wurst nämlich bei etwa 20 Prozent. Mit der Beimischung von Phosphaten kann man diesen Wasseranteil deutlich erhöhen und bis zu 30 Prozent Fleisch sparen.

Also gab es etwa 1959 eine sogenannte Lebensmittelverordnung, welche »Zusatzstoffe« in der Wurst untersagte. Wohlgemerkt: untersagte! Und in dieser Vorschrift waren dann die Ausnahmen aufgeführt, so eben auch die Beimengung von Phosphaten, welche ja bisher verboten waren. Eine weitere Kommentierung kann man sich wohl ersparen.

In der Abwägung zwischen den Interessen einer bestimmten ernährungsbewussten Wählerschaft und den Schmiergeldern vonseiten der Lebensmittelindustrie ist es folglich ein gedanklich kleiner Schritt, die Inhaltsangaben auf den entsprechenden Lebensmitteln zu verklausulieren. Bedenkliche Stoffe werden wie die unbedenklichen abgekürzt und sauber aufgereiht.

Wir wissen nicht, was tatsächlich »bedenklich« ist. Da jedoch zum Beispiel in Dänemark bestimmte Lebensmittelbeimischungen ganz verboten sind, weil angeblich Laborratten jämmerlich daran krepierten, in der EU diese Stoffe jedoch nur kennzeichnungspflichtig sind, muss man davon ausgehen, dass der sogenannte Verbraucherschutz in der zentralistisch diktierten Europäischen Union wie geschmiert läuft.

Es verwundert nun nicht, dass die Mehrheit der Leute aus den skizzierten Umständen die falschen Schlüsse zieht. Einige dieser Menschen werden unsere Vermutung, die Lebensmittelkennzeichnungsverordnungen seien das Ergebnis von Korruption, als unbewiesen zurückweisen. Diese Systemtrottel müssen sich fragen lassen, warum die entsprechenden Kennzeichnungen dann derart unverständlich sind, dass kaum anzunehmen ist, dass die Masse der Bevölkerung sie auch nur ansatzweise versteht.

Die Mehrheit des Volkes wird jedoch der Illusion anhängen, man könne die Einflussnahme der Industrie auf Politik und Staat irgendwie verbieten. Das ist möglich, indem man zum Beispiel die Industrie verstaatlicht, sie produziert dann nach dem Plan des Staates und ohne Gewinnmaximierungsabsichten oder indem man die Staatsführung und das sie zeremoniell unterstützende Gesinde in eine Art Internierungslager einsperrt.

Beides wird derzeit in Nordkorea mit großem Erfolg praktiziert. In der ehemaligen DDR hatte sich die Staatsführung ebenfalls in eine Art Internierungslager gesperrt und jeden Zugang (auch jeden intellektuellen) von sich abgeschottet. Und selbstverständlich hatte die verstaatlichte Industrie keinen Einfluss auf die in der Waldsiedlung Wandlitz wohnenden Schwachköpfe gehabt. Es ist übrigens ein Irrglaube, dass biologische Lebewesen ausschließlich vom Kopf gesteuert werden. Schneidet man zum Beispiel einer Kakerlake den Kopf hat, so stirbt die nicht, sondern verhungert allmählich.

Die Tatsache, dass irgendwelche Menschen öffentlich beklagen können, dass die im Markt angebotenen Güter irreführend deklariert sind (das heißt, man kauft etwas anderes, als man nach eigenem Verständnis erwartet), führt zu politischen Manövern derjenigen, welche nach der Zustimmung der Massen ihre Macht verteilen. Dieses System des offenen Machtzugangs, das es in der Theorie jedem ermöglicht, selbst an die Spitze der Macht zu gelangen, schwemmt praktisch die charakterlosesten Lumpen und Trickbetrüger nach oben. Die europaweit geltenden, sich ständig verändernden Lebensmittelverordnungen und die milliardenschweren Agrarsubventionen spiegeln diese Tatsache wider. Das real existierende Gammelfleisch bezieht seine Grundversorgung aus Steuergeldern und finanziert sich im Übrigen von den freiwilligen Spenden der Lebensmittelindustrie und den landwirtschaftlichen Interessenverbänden.

Es ist immer schwierig, bei Serientätern die Verwerflichkeit ihrer Taten zu graduieren. In diesem Falle basieren sämtliche Gewalt- und Täuschungsakte auf der machtmissbräuchlichen Annahme, der Staat bzw. die Staatengemeinschaft wäre für das gesundheitliche Wohlergehen der Bürger verantwortlich.

Im Sinne dieser Erörterung müssen die Kooperationspartner nicht das Handeln des jeweils anderen verantworten, sondern nur ihr eigenes.

Lebensmittelverordnungen machen es erst möglich, von diesen logischen und natürlichen Prinzipien abzuweichen. Verbrauchertäuschung wird durch Lebensmittelverordnungen erst legalisiert. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, was er kauft, isst, trinkt und raucht. Und jeder ist selbst dafür verantwortlich, ob und wie tief er etwas prüft. Doch er ist nicht dafür verantwortlich, wenn ihn der Kooperationspartner absichtlich täuscht.

Bestimmte Backwaren, Margarinen, frittierte Speisen sind aufgrund ihres Anteils an Trans-Fettsäuren angeblich mindestens so gefährlich wie Tabakwaren. Doch das Zeugs lässt sich vortrefflich und legal als »gehärtete pflanzliche Öle« in den Inhaltsangaben verstecken.

Würde sich der übermächtige Staat nicht mit seiner angeblichen Fürsorge einmischen, täte jeder Hersteller von Lebensmitteln gut daran, alle Zutaten und verwendeten Stoffe seinen Kunden oder ihren Interessensverbänden offenzulegen. Täte er das nicht (er müsste es auch nicht), könnte er sich nicht dagegen wehren, wenn ihn ein Interessensverband öffentlich anprangerte. Gleichzeitig entzieht es sich unserem Verständnis und verstößt gegen die Grundsätze einer ehrlichen Kooperation, wenn ein Produkt, dessen Inhalt von den traditionellen Zutaten abweicht, noch so heißen und als solches verkauft werden darf.

Erst wenn klargestellt ist, dass ein Tausch nur dann einvernehmlich als abgeschlossen gilt, wenn über die Muster der Tauschobjekte Einvernehmen besteht und jedwede objektive Abweichung davon einen Betrugsversuch darstellt, geben Überlegungen einen Sinn, dass der Markt die Funktion einer Qualitätssicherung übernehmen kann. Erst dann wäre der ehrliche Hersteller nicht mehr der Dumme.

Wer die Folgerichtigkeit dieser Regel verstanden hat, aber darin eine bestimmte Radikalität zu erkennen glaubt, muss mal den Versuch machen, mit einer golden glänzenden Münze von unbestimmter Legierung 250 Gramm Blutwurst zu kaufen. Dämmert’s? Immer derjenige Kooperationspartner, welcher beim Tauschgeschäft das Zahlungsmittel bekommt, unterzieht selbiges einer äußerst »radikalen« Prüfung. Falschgeld, dubiose Münzen, Schuldscheine und andere Unwägbarkeiten sind nicht willkommen. Will aber jemand zum Beispiel eine Blutwurst kaufen, erhält er nicht eine Kochwurst aus Schweineblut, Speck, Schwarte und Gewürzen, sondern mit staatlicher Billigung irgendein dubioses Gemisch aus Blut, Wasser, Gammelfleisch und chemischen Zusätzen.

Und vielleicht wird nun auch manchem neoliberalen Schwätzer deutlich, warum die einschlägigen Industrie- und Interessenverbände die Politik der sogenannten Volksparteien unterstützen. Nur ein staatlicher Verbraucherschutz, nur die staatliche Lebensmittelüberwachung, nur der staatliche Daten- und Persönlichkeitsschutz machten es möglich, bedenkliche Stoffe in Produkte zu mischen, welche sonst kaum jemand kaufen würde. Nur der staatliche Schutz der Giftmischer, Falschmünzer und Gammelfleischverarbeiter verhindert, die entsprechenden Betrüger öffentlich anzuprangern und zu boykottieren.

Es ist ein Markenzeichen dieser faschistoiden, obrigkeitshörigen Gesellschaft, dass auch die Gruppen, welche aus den unterschiedlichsten Gründen die Tierquälerei, Giftmischerei und den ökologischen Raubbau verurteilen, im gleichen Atemzug zu noch mehr staatlicher Kontrolle, anstatt zu ihrer ersatzlosen Streichung aufrufen.

 Zusammenfassung:

»Nur Masochisten würden sich im Vorfeld auf einen Schiedsrichter einigen, der von der Materie in etwa soviel Ahnung hat wie der häusliche Wellensittich.«

1. Freiwilligen Kooperation ist denknotwendig bereits gewaltfrei und friedlich. Vereinbarungen und Abkommen zwischen den Subjekten sind so individuell wie die Personen selbst. Wer sich mit seinem eigenen Handeln dazu in Widerspruch setzt, verliert den Kooperationspartner und verspielt den beabsichtigten Vorteil.

2. Die entsprechende Wertschöpfung ist innerhalb freier Kooperation die maximal mögliche. Dagegen führt das staatlich aufgezwungene parasitäre angebliche Wohlfahrtssystem zu widersinnigen Verhaltensweisen. Ein einziges Beispiel verdeutlicht, warum derartiges sofort beendet wäre: Ein Handwerker verhandelt einen Preis für die von ihm geforderte Leistung. Des einen Vorteil, ist des anderen Nachteil. Noch nicht einmal Idioten kämen bei einer solchen Verhandlung auf die Idee zu sagen: »Abgemacht, dann bezahle ich meine Krankenversicherung nicht mehr.«

3. Vereinbarungen und Abkommen zu Lasten Dritter (eine gängige Praxis des staatlichen Gewaltmonopolisten) sind ethisch defekt, deshalb ungerechtfertigt und stehen im Widerspruch zur Freiwilligkeit und Friedfertigkeit. Der Demokratismus heutiger Prägung suggeriert jedoch genau das Gegenteil. Widersinnigerweise will er glauben machen, dass es ein Recht gäbe, durch das Heben der faulen Hand, Unbeteiligte zu bestimmten Leistungsaustausche zu nötigen.

4. Es ist illusorisch, per se auf die Redlichkeit potenzieller Kooperationspartner zu vertrauen. Wenn sich bereits Mitglieder der eigenen Familie betrügen und übervorteilen, sollte man nicht naiv darauf vertrauen, dass Fremde ausschließlich gerechtfertigt handeln.

5. Aufgrund mangelnder Verarbeitung und selektiver Wahrnehmung von Informationen können Missverständnisse und Streitereien über das Kooperationsziel sowie die Preis- und Wertschöpfung nie ausgeschlossen werden. In vielen Bereichen ist es (besonders einzelnen) Personen auch nicht möglich, die optimal notwendigen Informationen zu gewinnen. Ohne staatliches Gewaltmonopol, wäre jedoch nicht jedes Verhalten durch diese Übermacht korrumpiert und die Entscheidungen ständen nicht unter der Willkür staatlicher Rechtsauslegung.

6. Die alltägliche »Sanktion« bei freier Kooperation ist nach Meinungsverschiedenheiten der Abbruch der Kooperationsbestrebung. Wer sich als Käufer übervorteilt oder getäuscht fühlt, wird in Zukunft bei diesem Händler nichts mehr kaufen. Händler, welche auf fortgesetztes Wertschöpfungsverlangen angewiesen sind, das heißt: sich im Markt täglich behaupten müssen, scheuen bereits diese natürliche Sanktionsmöglichkeit. In diesem Sinne scheuen sie das negative Urteil des Verbrauchers. Man beachte in diesem Zusammenhang, dass ein derartiges Urteil rein subjektiv, einseitig und ohne Begründung getroffen werden kann. Auf der anderen Seite müsste der Anbieter von Leistungen und Gütern ebenfalls Nachfrager ohne Angabe von Gründen ausschließen (diskriminieren) dürfen.

7. Besonders bei komplexen Kooperationszielen (z.B. dem Bau eines Hauses) können jedoch Situationen auftreten, die eine Instanz erforderlich machen, welche im Konfliktfall letztendlich entscheidet. Diese »Justiz«, verstanden als eine Institution, welche Gerechtigkeit herstellt und die Auseinandersetzung beendet, muss grundsätzlich das rationale Mittel der Wahl und von logischer Kohärenz sein.

8. Die Justiz des sogenannten Rechtsstaates ist wohl oft das rationale Mittel der Wahl, sie ist jedoch ohne logische Kohärenz.

Rational ist das Mittel der staatlichen Justiz für den Gläubiger deshalb, weil er in der Regel keine sinnvolle Alternative hat, seine Forderungen durchzusetzen. Rational ist das Mittel der staatlichen Justiz aber auch für den Schuldner, weil er in betrügerischer Absicht auf die Teilnahmslosigkeit, Unwilligkeit und Entscheidungsunfähigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit vertrauen kann. Dabei braucht der streitgegenständliche Tatbestand noch nicht einmal objektiv komplex zu sein. Entscheidend ist zum Beispiel im Werkvertragsrecht lediglich die Höhe des Streitwerts. Sehr schnell tritt Anwaltspflicht ein. Die Anwälte des Schuldners werden in der Folge eine Prozessrisikokalkulation aufstellen und darauf vertrauen, dass der sich bereits im Nachteil befindliche Gläubiger (er wurde ja nicht bezahlt) nicht bereit ist, die entsprechenden Kosten für das Gericht, seinen eigenen Anwalt und die notwendigen Gutachter auch noch aufzubringen, um die meist frei erfundenen Unterstellungen und Vorwürfe der Gegenseite zu entkräften.

Bestimmte Hypothekenbanken vertrauen bereits darauf, dass die Bauherren die letzte Abschlagszahlung zurückhalten und die betrogenen Bauhandwerker das Prozesskostenrisiko scheuen.

Der Staat maßt sich an, auch in zivilen Auseinandersetzungen Letztrichter zu sein. Als Gewaltmonopolist und willkürlicher Setzer von Recht hat er es auch nicht nötig, Richter einzusetzen, welche die entsprechenden Sachverhalte auch beurteilen können. Folglich beherrschen alle am juristischen Verfahren maßgeblich Beteiligten (vom Richter bis zu den Anwälten) die Materie nicht. Lediglich das Verfahrensrecht ist ihnen geläufig. Zur Aufklärung der Sachverhalte werden deshalb Gutachter als Zeugen bestellt. Jeder dieser Gutachter wird in der Regel von einem der Prozessbeteiligten beauftragt. Er ist damit ähnlich neutral wie ein naher Verwandter eines Prozessbeteiligten. Das sogenannte Hohe Gericht maßt sich dann an, komplexe Sachverhalte ohne die geringsten eigenen Grundkenntnisse aufgrund der Aussagen parteiischer Gutachter beurteilen zu können. Auf Grundlage dieser Erkenntnisdefizite wird dann Recht gesprochen.

9. Ohne staatliches Gewaltmonopol könnte in freier Kooperation bei komplexeren Angelegenheiten eine Schiedsgerichtsbarkeit zweckmäßig sein. Diese würde von den vertragsschließenden Parteien zu Beginn der Kooperationsbestrebung verbindlich vereinbart werden. Nur Narren würden sich in einem solchen Falle auf irgendeinen Winkeladvokaten als potenziellen Schiedsrichter im Streitfall einigen. Nur Idioten würden einen Schiedsrichter wählen, welcher, wenn man ihn braucht, erst in zwei Jahren vielleicht Lust hat, wenigstens einmal in die Akte zu blicken. Nur Masochisten würden sich im Vorfeld auf einen Schiedsrichter einigen, der von der Materie in etwa soviel Ahnung hat wie der häusliche Wellensittich.

Dass jedoch genau dies die vom Staat erzwungene Regel ist, verdeutlicht, dass die Machthaber weder an selbstbestimmter Kooperation noch an Wahrheitsfindung Interesse haben. Was aber bei Beutelschneidern, Trickbetrügern, Postkommunisten und Kryptofaschisten nicht verwunderlich ist.


 

Vgl. auch: Was ist politischer Wettbewerb?

Vgl. auch: Kurt Kowalsky: »Volksschädling Raucher und die Maßstäbe der Glückseligkeit.«


[1] nach: Zitate und Aphorismen - http://gutezitate.com

 

 
Erstellt am 22.04.2014, zuletzt aktualisiert 31.07.2020; Alle Rechte vorbehalten.  
 

Home Impressum Datenschutzerklärung

 

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder.

Auch ohne besondere Kennzeichnung unterliegen im Wortschatz wiedergegebene Marken wie Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. den gesetzlichen Bestimmungen. Die synonyme Verwendung eines Trademarks beschreibt nicht notwendigerweise produktspezifische Eigenschaften sondern kennzeichnet stattdessen die Verwendung des Begriffs im allgemeinsprachlichen Kontext.